Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Das Gesetz zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit noch in der so genannten Ressortabstimmung der Bundesregierung, wird danach im Kabinett als „Gesetzentwurf der Bundesregierung“ beschlossen und danach dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.
Deutschland sucht händeringend nach Arbeits- und Fachkräften. Gleichzeitig wollen viele Geflüchtete arbeiten, aber dürfen es nicht. Das muss sich ändern.
Und schließlich muss die lange vom Bund angekündigte Rückführungsoffensive endlich in die Tat umgesetzt werden. Bayern hat hier bereits mehrfach den Bund aufgefordert zu handeln und diese Position klar gemacht.
Das eigentliche parlamentarische Verfahren hat noch nicht begonnen, daher wird der Prozess noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Ich habe 2016 meine Kritik an der Politik der unkontrollierten Zuwanderung vor allem innerparteilich deutlich und mehrfach formuliert und mich seit meinem Einzug in den Bundestag 2017 als Innenpolitiker immer für eine Begrenzung der Migration engagiert.