Kommt die Umsetzung des Staatsangehörigkeitsgesetzes noch vor der Sommerpause?

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Stephan Thomae
FDP
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Frage von Julia L. •

Kommt die Umsetzung des Staatsangehörigkeitsgesetzes noch vor der Sommerpause?

Hallo Herr Thomae,
Christoph Hoffman hat mich an Sie verwiesen.
Ein Gespräch mit dem zuständigen Referat (Annehmen einer ausländischen Staatsbürgerschaft) hat ergeben, dass man seit den Einwänden der FDP gar nicht fest davon ausgehen sollte, dass die Reform zustande kommt, bzw. dass sich das Ganze in eine völlig ungewisse Zukunft verschiebe.
Laute einer Antwort von Frau Strack Zimmermann hängt die Zustimmung der FDP nun an Fragen der illegalen Migration. Die Reform betrifft aber auch stark Deutsche, die eine zweite Staatsangehörigkeit annehmen möchten, was mit illegaler Migration so gar nichts zu tun hat.
- Können die Fragen nicht sinnvollerweise entkoppelt werden?
- Wann rechnen Sie mit der Umsetzung des neuen Staatsangehörigketsgesetzes? Kommt das vor dem Sommer noch zustande?
Vielen Dank!
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marie-agnes-strack-zimmermann/fragen-antworten/sehr-geehrte-frau-strack-zimmermann-koennten-sie-bitte-erlaeutern-ob-sich-die-position-der-fdp

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau L.,

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das Gesetz zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit noch in der so genannten Ressortabstimmung der Bundesregierung, wird danach im Kabinett als „Gesetzentwurf der Bundesregierung“ beschlossen und danach dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.

Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist Beschlusslage der FDP und wurde von uns in den Koalitionsvertrag verhandelt. Für uns Freie Demokraten ist wichtig, dass Personen, welche die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollen, sprachlich, rechtlich und wirtschaftlich besonders gut integriert sind. Konkret sollte, wer die Deutsche Staatsangehörigkeit erwerben will,

1) wirtschaftlich für den eigenen Unterhalt und der Unterhalt seiner Familie selbst aufkommen können oder in Vollzeit erwerbstätig sein,

2) nicht straffällig geworden sein und sich zur Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung bekennen und

3) sprachlich das Sprachniveau B1 erfüllen, wobei es bei den Angehörigen der so genannten Gastarbeitergeneration ausreichen soll wenn sie sich im Alltag mündlich gut verständlich machen können.

Das Konzept der Mehrstaatlichkeit ist de facto schon jetzt der Normalfall, da viele Menschen in ihren Herkunftsländern ihre vorherige Staatsangehörigkeit gar nicht ablegen können oder eine Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit mit erheblichen rechtlichen oder tatsächlichen Nachteilen verbunden wäre. Die Abkehr vom bislang gültigen Vermeidungsgrundsatz bei Mehrstaatlichkeit soll auch für deutsche Auswanderer gelten, die ihre deutsche Staatsbürgerschaft dann nicht mehr abgeben müssen.

Sind die erforderlichen Kriterien erfüllt, kann die Deutsche Staatsangehörigkeit dann deutlich schneller erworben werden, indem die Wartefristen herabgesetzt werden.

Kurz gefasst: Als Teil der Bundesregierung arbeitet die FDP daran, ein gutes Gesetz vorzulegen. Gute Gesetze brauchen Zeit. Trotzdem bin ich zuversichtlich, dass zeitnah ein Entwurf vom Kabinett beschlossen und in den Bundestag kommen kann. Wir sind ein Einwanderungsland und möchten dies nun noch offensichtlicher zeigen und tatsächlich leben.

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