Wir sind aber zuversichtlich, dass die generelle Zulassung von Mehrstaatigkeit als ein Kernelement des Gesetzesvorhabens im Laufe des kommenden Jahres beschlossen und umgesetzt werden kann.
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Wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben, wollen wir nicht nur die Doppelstaatsbürgerschaft ermöglichen, sondern auch Hürden für die Einbürgerung insgesamt erleichtern.
Nach aktuellem Stand akzeptieren deutsche Behörden eine Einbürgerung "unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit" etwa, wenn eine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit nach dem Recht des bisherigen Staates nicht möglich ist oder der bisherige Staat die Entlassung regelmäßig verweigert.
Das Asylrecht ist ein Grundrecht, Teil unserer Verfassung und nicht verhandelbar. Wir setzen uns für eine nachhaltige Integrationspolitik und dafür ein, Fluchtursachen zu bekämpfen. Zu einer modernen Einwanderungsgesellschaft gehört ein Einwanderungsrecht, das den Anforderungen einer globalisierten Welt gerecht wird.
Es ist gesellschaftlicher Konsens, dass gut integrierten Migrantinnen und Migranten, die Deutsch sprechen, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen, in Deutschland auch ein dauerhafter Aufenthaltstitel ermöglicht werden soll.