Antwort 05.10.2022 von Thorsten Frei CDU
Entscheidend aber ist, dass Sie in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind. Das aber geht nicht aus Ihren Schilderungen hervor.
Entscheidend aber ist, dass Sie in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind. Das aber geht nicht aus Ihren Schilderungen hervor.
Die Regierung muss hier nachbessern und hat den Auftrag, weiteren Personengruppen die Energiepreispauschale zukommen zu lassen
Um eine Steuererhöhung aufgrund der Inflation zu verhindern („kalte Progression“), werden die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif angepasst.

Auch Mini-Jobber haben einen Anspruch auf die Energiepreispauschale.

Ja, Sie haben einen Anspruch auf die Energiepreispauschale, da Sie im Jahr 2022 in einem Arbeitsverhältnis standen und auch noch Lohnersatzleistungen beziehen.