(...) A) Der Handel und der Verkauf von E-Zigaretten sowie von liquidhaltigen Kartuschen, Kapseln oder Patronen für E-Zigaretten sind, sofern die arzneimittel- und medizinprodukterechtlichen Vorschriften nicht eingehalten werden, gesetzlich verboten. Insbesondere nikotinhaltige Linikotinhaltigeur mit einer arzneimittelrechtlichen Zulassung in den Verkehr gebracht werden. Bei nikotinfreien Liquids ist im Einzelfall anhand der Inhaltsstoffe zu prüfen, ob sie den arzneimittelrechtlichen Vorschriften unterliegen. (...)
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(...) Dies hat aber entgegen Ihrer Formulierung nicht zu einem Verbot durch das Ministerium geführt. Nikotinhaltige Liquids die eine Wirkung auf den Körper haben, fallen nach geltendem Recht unter das Arzneimittelgesetz. (...)
(...) Tabak unterliegt nicht den arzneimittelrechtlichen Regelungen, da Tabakerzeugnisse vom Arzneimittelbegriff gesetzlich ausgeschlossen sind. (...)
(...) Die Überwachung der Einhaltung der tabak-, arzneimittel- und medizinproduktrechtlichen Vorschriften liegt grundsätzlich bei den zuständigen Landesbehörden. (...)
(...) Ich verstehe, dass E-Zigaretten manchem Raucher die Hoffnung machen, sich das Rauchen nachhaltig abzugewöhnen. Meinen Informationen zufolge bestehen E-Zigaretten aus einem Gehäuse, einer Batterie, einem elektrischen Vernebler und einer auswechselbaren Kartusche, die mit Flüssigkeit gefüllt ist. Wenn der Raucher am Mundstück zieht, wird die Flüssigkeit verdampft und inhaliert. (...)
(...) Wie sie bereits kritisiert haben, bringt der Einsatz dieses chemischen Kältemittels nicht nur schädliche Folgen für die Gesundheit, sondern auch für die Klima- und Industriepolitik. Der Gebrauch von Tetrafluorpropen-R1234yf sollte daher eingestellt werden. (...)