Antwort 28.03.2023 von Bettina Stark-Watzinger FDP
Sehr geehrte Frau H.,
Sehr geehrte Frau H.,
Eine Rückerstattung von bisher aufgrund der Verlustverrechnungsbeschränkung gezahlten Steuern oder andere Arten der Rückwirkung sind jedoch nicht vorgesehen.
Auch als Reaktion auf die Finanzkrisen der jüngeren Vergangenheit wurde 2015 das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) beschlossen.