Antwort 04.03.2024 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, sondern ein Einspruchsgesetz.
Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, sondern ein Einspruchsgesetz.
vielen Dank für Ihre Frage. Ich werde mit Ja stimmen.
ich gehe nach wie vor davon aus, dass das Cannabisgesetz zum 01.04.2024 in Kraft treten wird.
ich gehe nach wie vor davon aus, dass das Cannabisgesetz zum 01.04.2024 in Kraft treten wird.
Als Gesetzgeber haben wir einen Schutzauftrag für die Bürgerinnen und Bürger, der mit den individuellen Freiheitsrechten des Einzelnen abgewogen werden muss.
Die AfD lehnt die Legalisierung von Cannabis aus guten Gründen ab.