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Die Honorare für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden nicht direkt von der Landespolitik festgelegt. Sie sind Ergebnis von Verhandlungen der gemeinsamen Selbstverwaltung auf Bundesebene – insbesondere zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband im sogenannten Bewertungsausschuss.
Psychotherapie bleibt essenziell – wir behalten Versorgung und Rahmenbedingungen genau im Blick.
In einer Situation, in der der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung stetig steigt, Wartezeiten für viele Patient*innen unzumutbar lang sind und Praxen zugleich unter erheblichem wirtschaftlichem Druck stehen, sind diese Kürzungen ein verheerendes Signal
Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung. Hier gilt es die angemessene Balance zu finden zwischen Einsparvorgaben und Erhalt der Versorgungsqualität.