Antwort 22.01.2024 von Svenja Schulze SPD
die Pflegeversicherung/Krankenversicherung zahlt nur, wenn ein Versicherungsfall eintritt (Pflegebedürftigkeit) und es sich um eine Versicherungsleistung handelt, für die Beiträge gezahlt wurden.
die Pflegeversicherung/Krankenversicherung zahlt nur, wenn ein Versicherungsfall eintritt (Pflegebedürftigkeit) und es sich um eine Versicherungsleistung handelt, für die Beiträge gezahlt wurden.
Soweit Sie die Alterssicherungssysteme in Österreich und Deutschland ansprechen, muss ich zunächst sagen, dass ein uneingeschränkter Vergleich von zwei völlig unterschiedlichen Systemen der Alterssicherung nicht möglich ist.
Ihre Frage habe ich am 25.3.24 beantwortet
Die von Ihnen erwähnte Petitionsangelegenheit wurde dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages im April 2023 als Material überwiesen.