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Für Fleischprodukte sieht die LMIV keinen speziellen Hinweis vor, und ein solcher Hinweis wäre laut der aktuellen rechtlichen Lage auch nicht mit EU-Recht vereinbar. Das gleiche gilt für Warnungen vor möglichen ökologischen Risiken.
Zudem bin ich nicht der Meinung, dass die Bürgerinnen und Bürger eine Zuckersteuer brauchen, um sich gesünder zu ernähren.
Ein mögliches Problem ist auch, dass manche Menschen ein gesteigertes Bewusstsein für Kalorien und dadurch ein ungesundes Verhältnis zum Essen entwickeln könnten. Dies führt dann zu Essstörungen oder einer übermäßigen Fokussierung auf Kalorien, anstatt auf eine ausgewogene Ernährung zu achten.
Der Kalorienverbrauch variiert von Person zu Person und wird von vielen Faktoren beeinflusst, somit ist der Kalorienwert des Einkaufs nicht aussagekräftig.
Ein entsprechender Antrag (Drucksache 2018/15) wurde dem Bundesrat am 12.05.2015 vom Land Schleswig-Holstein zur Entschließung vorgelegt.