Sehr geehrte Frau Müller, stimmt es, dass die Kennzeichnung von genmanipulierten Lebensmitteln abgeschafft werden soll und dass alle bayrischen EU-Abgeordneten - also auch Sie - zugestimmt haben?

Ulrike Müller
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Frage von Manfred K. •

Sehr geehrte Frau Müller, stimmt es, dass die Kennzeichnung von genmanipulierten Lebensmitteln abgeschafft werden soll und dass alle bayrischen EU-Abgeordneten - also auch Sie - zugestimmt haben?

Gerne würde ich Ihre Argumentation dazu erfahren. Grüße

Ulrike Müller
Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für ihre Frage. Die Kennzeichnungspflicht für genveränderte Lebensmittel, bei denen artfremde DNS eingefügt wurde, steht nicht zur Debatte und wird weiterhin verpflichtend sein. Auch die freiwillige Kennzeichnung als "gentechnik-frei" steht nicht zur Debatte.

Zur Diskussion steht im Moment der Vorschlag der Kommission für eine spezifische Regulierung von Pflanzenzüchtung mithilfe von sogenannten neuen Züchtungstechnologien, wie beispielsweise Crispr/CAS. Richtig ist, dass hier das Genom direkt bearbeitet wird. Wichtig ist, dass unterschieden wird zwischen Veränderungen, die auch auf natürlichem Wege entstehen können (naturidentisch) und zwischen der Verwendung artfremder DNS. Bei letzterem entsteht das, was wir als "gentechnisch verändert" verstehen – das bleibt weiterhin kennzeichnungspflichtig. Die Neuheit des aktuell diskutierten Gesetzesvorschlags besteht darin, dass naturidentische Züchtungen in Zukunft mit den Ergebnissen anderer konventioneller Züchtungstechniken gleichgesetzt werden. Das ist sachlich angemessen. Durch die höhere Präzision der neuen Züchtungstechniken im Vergleich z.B. zur chemischen oder Strahlenmutagenese können ungewollte Zufallsmutationen sogar besser ausgeschlossen werden.

Die Kommission schlägt vor, dass dieses naturidentische Saatgut in Zukunft gekennzeichnet werden muss. Es bleibt den Landwirten also überlassen, ob sie dieses Saatgut nutzen wollen, oder nicht. Über den Weg von Abnahmeverträgen ist so auch weiterhin möglich, dass Lebensmittelverarbeiter kennzeichnen, ob sie diese Produkte verarbeiten, oder nicht. Die Wahlfreiheit der Verbraucher bleibt also erhalten. Eine gesetzlich verpflichtende Kennzeichnung der Produkte braucht es dafür nicht.

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