Unterstützen Sie die Forderungen der Open Knowledge Foundation Germany in der Petition 0712/2021?

Ulrike Müller
Ulrike Müller
FREIE WÄHLER
67 %
22 / 33 Fragen beantwortet
Frage von Claus S. •

Unterstützen Sie die Forderungen der Open Knowledge Foundation Germany in der Petition 0712/2021?

Sehr geehrte Frau Müller,
die Petition 0712/2021 habe ich hier gefunden:
https://www.europarl.europa.eu/petitions/de/petition/content/0712%252F2021/html/Petition-No%25C2%25A00712%252F2021-by-Arne-Semsrott-%2528German%2529%252C-on-behalf-of-Open-Knowledge-Foundation-Germany%252C-requesting-the-publication-of-the-Commission%25E2%2580%2599s-audit-reports-on-the-use-of-EU-funds-in-Member-States
Als Status der Petition wird "abgeschlossen" angegeben, es ist aber nicht erkennbar, was seitens des Parlaments in dieser Angelegenheit unternommen worden ist.
Danke im Voraus für Ihre Antwort und
mit freundlichen Grüßen
Claus S.

Ulrike Müller
Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr S.,

erstmal vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die Arbeitsweise des Petitionsausschusses ist für Außenstehenden nicht immer wirklich nachvollziehbar; umso wichtiger sind Nachfragen dazu.

Bezüglich der Petition, die Sie erwähnt haben: die wurde schon geschlossen, weil sie schon im Ausschuss besprochen wurde und die Kommission schon Stellung dazu bezogen hat. Eine Petition kann nur dann offen bleiben, wenn weitere Informationen hervorkommen.

Die Kommission hat zu dieser Petition sich so geäußert:

Es gibt keine Vorschriften, die eine proaktive systematische Veröffentlichung der von der Kommission erstellten einzelnen Prüfungsberichte vorschreiben. Solche Berichte sind für die zuständigen nationalen Behörden bestimmt.

Nach einer spezifischen Bewertung kann die Veröffentlichung von Prüfberichten insbesondere den Zweck der Prüfung, den Schutz legitimer Geschäftsinteressen oder den Schutz anhängiger Gerichtsverfahren beeinträchtigen, falls das Prüfverfahren später Gegenstand eines Gerichtsverfahrens oder der nationalen Sicherheit wird. Selbst wenn die Prüfung endgültig abgeschlossen ist, kann die Kommission daher gezwungen sein, den Zugang zu einzelnen Prüfungsberichten oder Teilen davon zu verweigern, es sei denn, es besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Veröffentlichung.

Auf der Grundlage der oben genannten Rechts- und Verwaltungsvorschriften veröffentlichen jedoch alle Kommissionsdienststellen einen jährlichen Tätigkeitsbericht, der eine Analyse der Risiken für die Ausgaben, die zur Minderung dieser Risiken ergriffenen Maßnahmen, die Prüfungs- und Kontrollergebnisse sowie detaillierte Informationen über die für jedes Programm erlangte Zuverlässigkeitsgewähr enthält. Die neuesten jährlichen Tätigkeitsberichte aller Generaldirektionen der Kommission, einschließlich der Generaldirektion Regional- und Stadtpolitik, sind öffentlich zugänglich unter https://ec.europa.eu/info/strategy/reporting/annual-activity-reports_de.

Der Petitionsausschuss hat das Recht, die Petitionen, die schon ausreichend besprochen worden sind und genügend Informationen seitens der Kommission bekommen haben, zu schließen. Das wird schon in der Besprechung im Ausschuss entschieden – in diesem Fall wurde es am 21.04.2022 beschlossen.

Was möchten Sie wissen von:
Ulrike Müller
Ulrike Müller
FREIE WÄHLER