Verwaltungsleistungen müssen heutzutage digitalisiert sein. Das ist unser Anspruch und auch der aus der Bevölkerung. Das reduziert Zeit und Kosten und vereinfacht die Kommunikation zwischen Bürger:innen und dem Staat.
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Da Sie nach der Funktionsweise der Doppik fragen, möchte ich zuerst auf die Rechtslage in Abgrenzung zur Kameralistik eingehen: Die Doppik und die Kameralistik gelten heute als Grundsysteme des öffentlichen Rechnungswesens.
Die Doppik und die Kameralistik gelten heute, wie Sie wissen, als Grundsysteme des öffentlichen Rechnungswesens. Nach § 1a Abs. 1 Satz 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) kann die Haushaltswirtschaft in ihrem Rechnungswesen kameral oder nach den Grundsätzen der staatlichen doppelten Buchführung nach § 7a HGrG (staatliche Doppik) gestaltet werden.
Das ist eine Frage, die bei der Umsetzung des Koalitionsvertrags innerhalb der Koalition zu klären ist
Ich bin nicht mehr Mitglied des Hessischen Landtags, sondern des Deutschen Bundestags. Ich würde Ihnen deshalb vorschlagen, Ihre Fragen an eine oder einen hessischen Landtagsabgeordneten zu stellen.