Am 17. Januar 2024 hat das Bundeskabinett die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erarbeitete Ernährungsstrategie beschlossen. Sie beinhaltet u.a. das Ziel, dass die Menschen in Deutschland ausgewogen essen und ausreichend bewegen.
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In Deutschland regelt die EU-Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung (LMIV), dass bei vorverpackten Lebensmitteln der Alkoholgehalt über das Zutatenverzeichnis klar ersichtlich sein muss
Aufgrund der föderalen Bildungsstruktur liegt die konkrete Ausgestaltung des Unterrichts im Verantwortungsbereich der Länder. Diese wären für die Einführung eines Ernährungsunterrichts oder ein Kochangebot und auch die Ausbildung entsprechender Lehrkräfte zuständig.
Ich fände eine Regulierung und ehrliche Kennzeichnung auf Nahrungsergänzungsmitteln richtig, jedoch ist dies leider kein Projekt, auf das sich die derzeitige Regierungskoalition einigen konnte, um es zeitnah anzugehen.
Lösungen JA, mehr Bürokratie NEIN.
Um Verbraucher*innen insbesondere vor Überdosierungen von Nahrungsergänzungsmitteln zu schützen, werden derzeit EU-weite Mindest- und Höchstdosierung verhandelt