Antwort 20.12.2023 von Torsten Herbst FDP
Nach gegenwärtigem Stand wird das sogenannte "Migrationspaket" einschließlich der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts im Januar 2024 verabschiedet.
Nach gegenwärtigem Stand wird das sogenannte "Migrationspaket" einschließlich der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts im Januar 2024 verabschiedet.
Plan ist es, die Reform noch dieses Jahr im Bundestag zu verabschieden, sodass sie Anfang 2024 in Kraft treten kann.
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
Mit der Staatsangehörigkeitsreform entfällt auch die Beibehaltungsgenehmigung.
Das am 16. November 2023 vom Deutschen Bundestag in der 2. und 3 Lesung beschlossene Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes enthält folgende Neuerungen in Bezug auf das Aufnahmeverfahren
Ich würde Sie bitten, die Frage zu konkretisieren, damit ich Ihnen korrekt antworten kann.