Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Stellt die Technische Prüfstelle – in Bayern der TÜV – bei der Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung einen Täuschungsversuch fest, informiert sie hierüber die für den Fahrerlaubnisbewerber/die Fahrerlaubnisbewerberin zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Wir lassen alle Fragen im Zusammenhang mit Cannabis prüfen.
Entsprechend wird es meiner Kenntnis nach auch keine Änderungen zu der jetzigen Regelung geben:
Grundsätzlich halte ich das begleitete Fahren ab 17 für ausreichend
Es ist sinnvoll, dass es in der EU einheitliche Regeln für die Führerscheine gibt.
Weder BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN noch ich persönlich befürworten diesen Vorstoß einer einzelnen Parlamentarierin aus Frankreich.