Antwort 21.07.2020 von Gustav Herzog SPD
(...) Aber schon jetzt können Sie mitnehmen, dass ich gegen eine anlasslose automatische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum bin. (...)
(...) Aber schon jetzt können Sie mitnehmen, dass ich gegen eine anlasslose automatische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum bin. (...)
(...) Bei der Frage der automatischen Gesichtserkennung muss man Datenschutz gegen zusätzliche Sicherheit abwägen. (...)
(...) Die automatische Gesichtserkennung wäre ein gewaltiger Sicherheitsgewinn. Deshalb ist es umso wichtiger, das wir das Vorhaben weiter verfolgen und dabei auf rechtliche Grundlagen achten (...)
(...) Die automatische Gesichtserkennung ist, wenn sie gezielt eingesetzt wird, ein Sicherheitsgewinn für die Bürgerinnen und Bürger (...)
(...) Einsatz biometrischer Gesichtserkennung sollte deshalb auf besonders kriminalitätsbelastete Orte beschränkt bleiben (...)