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Im Rahmen der Ermittlungen, die der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) im Zusammenhang mit der Beschädigung der Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee am 26. September 2022 wegen des Verdachts der verfassungsfeindlichen Sabotage nach § 88 des Strafgesetzbuches und anderer Straftaten führt, wird sämtlichen Hinweisen zur Aufklärung des zugrundeliegenden Sachverhalts nachgegangen.
vielleicht warten Sie einfach mal die Ermittlungen ab.
An dieser Stelle noch einmal in aller Klarheit: Die Anschläge auf die Nordstream-Pipelines waren ein gravierender Anschlag auf die deutsche Versorgungsinfrastruktur.
Diese Frage sollten Sie bitte an die Bundesregierung richten.
Ich vertraue darauf, dass die Kolleginnen und Kollegen in Schwerin ihrer Arbeit sehr gewissenhaft nachgehen. Außerdem hat die Opposition in solchen Untersuchungsausschüssen immer besonders starke Rechte. Wir können also sicher sein, dass hier ohne Vorteilsnahme ermittelt wird.