Der Familienausschuss hat die Bundesregierung auch wegen dieser Problematik aufgefordert, bis zum 31.12.2024 einen Regierungsentwurf zur Reform des öffentlichen Namensrechts vorzulegen. Damit wollen wir das öffentliche Namensrecht liberalisieren und auch die Vornamensänderungen erleichtern.
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Zunächst möchte ich betonen, dass ich die Annahme des Selbstbestimmungsgesetzes als einen großen Schritt nach vorne begrüße, wie bereits in meiner Pressemitteilung betont
Als Oppositionsfraktion werden wir auch in Zukunft alles daransetzen, die Gesetze der Ampel-Regierung kritisch zu hinterfragen und zu prüfen.
Die AfD lehnt das Selbstbestimmungsgesetz in seiner verabschiedeten Form völlig ab.
Nachdem der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet hat, wird es wie geplant ab November in Kraft treten. Standesämter sind dann gemäß der Bestimmungen im Selbstbestimmungsgesetz verpflichtet, Namens- und Personenstandsänderungen durchzuführen.
Ein Normenkontrollverfahren durch das Bundesverfassungsgericht zielt auf die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm ab.