Für Impfschäden gelten die Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts (Bundesversorgungsgesetz). Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz.
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Im Artikel werden viele politische Forderungen aufgegriffen. Angesichts der jetzigen globalen Covid-Situation befürworte ich auch eine Aufhebung des Patentschutzes von Corona-Impfstoffen.
Die Rate an Verstorbenen nach einer Impfung liegt bei 0,00002% und ist somit um ein Vielfaches niedriger als die der Verstorbenen nach einer Corona-Infektion.
Die Impfquote beträgt gegenwärtig 74,4 Prozent der Gesamtbevölkerung und mindestens 54,3 Prozent haben zusätzlich eine Auffrischungsimpfung erhalten (Stand: 06.02.2022). Diese Quote ist für eine nachhaltige Pandemiebekämpfung nach wissenschaftlichen Einschätzungen leider noch nicht ausreichend. Eine allgemeine Impfpflicht würde viele der noch unentschlossenen Menschen davon überzeugen, sich impfen zu lassen.
Das RKI bezieht sich auf Erkenntnisse, dass eine durchgemachte Infektion mit der Omikronvariante einen geringeren Schutz bietet vor einer erneuten Infektion.