Das RKI verkürzte den Genesenenstatus bei COVID von 6 auf 3 Monate, die Schweiz verlängerte ihn auf 12 Monate. Welche wissenschaftlichen Studien liegen zugrunde und warum gab es keine Debatte darüber?

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Frage von Jürgen B. •

Das RKI verkürzte den Genesenenstatus bei COVID von 6 auf 3 Monate, die Schweiz verlängerte ihn auf 12 Monate. Welche wissenschaftlichen Studien liegen zugrunde und warum gab es keine Debatte darüber?

Sehr geehrter Herr Blankenburg,
da Gesundheitsminister Lauterbach Fragen auf dieser Plattform nicht beantwortet (0 von 189 Fragen; Stand 20.01.2022), reiche ich diese Frage an Sie.
Das RKI verkürzte den Genesenenstatus von Corona-Infizierten um die Hälfte (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Genesenennachweis.html), die Schweiz hingegen verlängerte diesen von 6 auf 12 Monate (https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-85714.html).
Da das RKI keine Begründung lieferte, bitte ich Sie, den Bürger:innen zu erklären, warum ein natürlich erworbener Immunschutz durch eine Infizierung weniger wirksam sein sollte als eine Impfung. Medizinische Erfahrungen sprechen gegen diese Annahme. Oder gibt es neueste, wissenschaftlich durch Studien belegte Erkenntnisse?
Diese "Maßnahme" betrifft die Grundrechte von Millionen Menschen - ohne Debatte im Bundestag. Das ist undemokratisch und scheint willkürlich.

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Sehr geehrter Herr B.,

wenn man dem von Ihnen angegebenen Link des RKI folgt, findet man dort eine Begründung des RKI zur der Entscheidung den Genesenenstatus zu verkürzen. Der Abschnitt lautet wie folgt:

Die Dauer des Genesenenstatus wurde von 6 Monaten auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben. (1) (2) (3)“.

Des Weiteren werden im Anschluss Quellen genannt, auf die sich die Begründung bezieht. Das RKI weist zudem darauf hin, dass diese Vorgaben regelmäßig überprüft werden und sich nach Stand der Wissenschaft ändern können.

Eine Aufgabe des RKI in dieser Pandemie ist eine Risikobewertung von SARS-CoV-2 vorzunehmen. Dieser Aufgabe ist das RKI hier nachgekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Jakob Blankenburg

 

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