Ein Verbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2,3 und 4 des Grundgesetzes ist daher aus unserer Sicht definitiv angemessen und ich unterstütze das Vorhaben meiner Partei sowie der Abgeordneten anderer demokratischen Parteien, auf ein solches Verfahren hinzuwirken.
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Antwort 21.02.2025 von Viola von Cramon-Taubadel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Alice Weidel AfD
Antwort 21.02.2025 von Marian Meyer CDU
Meine Befürchtung im konkreten Fall aber ist, dass ein Verbotsantrag nicht erfolgreich ist und somit am Ende völlig kontraproduktiv wäre.

Antwort 20.02.2025 von Danny Prieske BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich unterstütze den Antrag von Renate Künast u.a., ein Gutachten zur Prüfung des AfD-Verbotsantrages anfertigen zu lassen und Material zu sammeln.
Antwort 21.02.2025 von Maximilian Schirmer Die Linke
Die Linke im Bundestag unterstützt deshalb eine juristische Prüfung eines AfD-Verbots. Ein Verbotsverfahren nach Artikel 21 Grundgesetz ist rechtlich anspruchsvoll und erfordert einen Nachweis, dass die AfD aktiv darauf hinarbeitet, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuschaffen. Das Bundesverfassungsgericht muss darüber entscheiden – eine politische Verbotsdebatte allein reicht nicht aus.
Antwort 21.02.2025 von Awet Tesfaiesus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die AfD gehört verboten!