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Entsprechende Berichte gibt es tatsächlich. Krankenkassen dürfen ihre Rücklagen grundsätzlich anlegen. Dafür gelten zwar strenge gesetzliche Vorgaben. Trotzdem haben Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen in den vergangenen Jahren teilweise erhebliche Summen angelegt und dabei auch hohe Verluste gemacht.
Das Beispiel weist auf zwei größere Probleme hin: Mangelnde Transparenz in Gesetzgebungsverfahren und Parteispenden von Unternehmen.
Ich werde mich dafür einsetzen, dass auch künftig eine flexible Ersatzpflege durch vertraute Personen möglich bleibt und nicht durch zusätzliche finanzielle oder bürokratische Hürden über das zumutbare Maß hinaus erschwert wird.