(...) Die Widerspruchslösung ist ein sehr weitreichender Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Menschen, dass auch nach dem Tod nicht erlischt. Es ist zudem zu befürchten, dass die Regelung Menschen benachteiligt, die - aus welchen Gründen auch immer - sich temporär oder dauerhaft in einer Situation befinden, in der sie solch eine Entscheidung nicht treffen können. (...)
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(...) Frau Baerbock besitzt einen Organspende-Ausweis und hat diesen vor vielen Jahren ausgefüllt. (...)
Lieber Frank,
(...) Mir widerstrebt es aber, die Selbstbestimmung an dieser Stelle insofern einzuschränken, als dass es eines aktiven Widerspruchs bedarf. Mein Eindruck ist, dass sich damit die Hoffnung verbindet, auf relativ leichtem Weg, denjenigen, die sich noch nicht durchringen können oder die sich gar nicht mit der Thematik befassen, die Entscheidung abzunehmen. (...)
Sehr geehrte Frau S.,
(...) Die Widerspruchslösung der Antragsteller um Jens Spahn wäre einerseits ein grundlegender Wechsel, wenngleich eine Anpassung an den Weg, der in den meisten europäischen Staaten beschritten wird. Ein solch tiefgreifender Umschwung erscheint mir für Deutschland nicht passend, wenngleich ich den Wunsch vieler nach einer radikaleren Lösung nachvollziehen kann. (...)