Antwort 28.06.2024 von Martin Dulig SPD
Im Moment bleibt es bei einer verkehrspolitischen Zersplitterung. Über eine Landesverkehrsgesellschaft hätte der Freistaat Sachsen mehr Einflussmöglichkeiten.
Im Moment bleibt es bei einer verkehrspolitischen Zersplitterung. Über eine Landesverkehrsgesellschaft hätte der Freistaat Sachsen mehr Einflussmöglichkeiten.
Für die weitere Nutzung des Gebäudes liegt die Zuständigkeit bei der Stadt Saarbrücken und bei dem Objekteigentümer, nicht beim Land.
Weiterleitung des Anliegens an die BVV Marzahn-Hellersdorf
Als Bürgerschaftsabgeordnete bin ich mit dieser Baumaßnahme nicht befasst. Für Baumaßnahmen an Hamburger Schulen ist der landeseigene Betrieb Schulbau Hamburg zuständig.