Ziel ist, dass Menschen von ihrer Arbeit leben können, was mit einer geringfügigen Beschäftigung nicht möglich wäre.
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Antwort 28.08.2025 von Kerstin Griese SPD
Antwort 16.07.2025 von Matthias Hey SPD
Möglicherweise kann die vorliegende Trennschärfe durch den Gesetzgeber nachgebessert und abgemildert werden, hier bin ich überfragt und verweise auf die Zuständigkeit des Bundes
Antwort ausstehend von Janine Merz SPD
Antwort 18.07.2025 von Marek Erfurth AfD
Die derzeitige Praxis, Bewerbungskosten nach § 16 Absatz 1 SGB II nur für sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten zu erstatten, ist juristisch nachvollziehbar, aber politisch und sozial nicht überzeugend
Antwort ausstehend von Niklas Waßmann CDU
Antwort 12.08.2025 von Katja Maurer Die Linke
Ich würde sagen, dass obwohl wir für sozialversicherungspflichtige, gute und tarifgebundene Arbeit eintreten, trotzdem die Bewerbungskosten für nicht-sozialversicherungspflichtige Arbeit übernommen werden sollten, weil die Grundlage die gegebene Bedürftigkeit eines Bürgergeldempfängern ist