Bis zum Vorliegen eines Wärmeplans dürfen Sie die Heizung installieren, die Sie möchten. Diese dürfen Sie dann bis 2045 auch weiterbetreiben, allerdings mit über die Zeit wachsenden Anteilen Erneuerbarer Energien (bspw. Biodiesel).
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Der abgesenkte Tarif von 28 Ct/kWh für Netzanschlüsse mit zeitvariablen Tarifen (sog. Ht-/Nt-Tarife) gilt ab 01.08.2023.
Im aktuellen Entwurf ist kein obligatorischer Wechsel der Heizungsanlage vorgesehen
Ohne Umstellung auf erneuerbare Wärmequellen drohen also für Mieter*innen und Hauseigentümer*innen in Zukunft enorm hohe und kaum bewältigbare Heizrechnungen. Damit Warmwasser und ein warmes Zuhause nicht zum Privileg von Wohlhabenden werden und die Menschen in Kostenfallen tappen, muss die Politik jetzt Vorsorge treffen.
Nahwärmenetze sind eine gute Möglichkeit, effiziente Wärmespeicher zu betreiben, Abwärme zu nutzen und Solarthermie einzubinden.
vielen Dank für Ihre Frage. Wie die kommunalen Wärmeplanungen ausfallen, wird erst und nur durch die kommunalen Wärmeplanungen zu klären sein. Deren Ausgestaltung lässt sich keineswegs - wie mit Ihrer Frage unterstellt - durch eine quantifizierende Prognose ersetzen.