Antwort 17.01.2021 von Matthias Zimmer CDU
(...) dass dies den Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorbehalten bleiben sollte. (...)
(...) dass dies den Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorbehalten bleiben sollte. (...)
(...) Hierbei sind vor allem Studierende die Leidtragenden – weniger verfügbare Praktikumsplätze hindern die Menschen in Studium und Ausbildung. Dies zahlt sich auf Dauer nicht aus. Eine Kopplung aller Praktika an den Mindestlohn ist in meinen Augen daher schlicht nicht zielführend. (...)
(...) Bei Pflichtpraktika, die meist von kürzerer Dauer und von Schule, Ausbildungsstätte oder Universität vorgeschrieben sind, gilt dagegen kein Anspruch auf Mindestlohn (...)
(...) durchaus schwierig, Arbeitgeber gesetzlich dazu zu verpflichten, einen Gehaltsrahmen in Stellenausschreibungen anzugeben. (...)