Die Kürzungen sind mit den Forderungen nach einer besseren Versorgung überhaupt nicht vereinbar; nötig sind stattdessen Ausbau und verlässliche Finanzierung.
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Das Beitragsstabilisierungsgesetz zielt darauf ab, die Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt zu stabilisieren. Dabei ist zu unterscheiden zwischen der Sicherstellung notwendiger Behandlungen im Einzelfall und der gesamtwirtschaftlichen Steuerung der Vergütungssystematik.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
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Sehr geehrte Frau J.,
Die beschlossenen Honorarkürzungen um 4,5% sowie die geplanten finanziellen Einschnitte im Regierungsentwurf des GKV-BStabG sind nicht akzeptabel, vor allem wenn man die sowieso schon bestehenden Versorgungslücken in der Psychotherapie betrachtet.
Seien Sie versichert, dass meine Fraktion und ich dieses Thema sehr ernst nehmen und wir Ihren Unmut nachvollziehen können.