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Unsere Partei tritt dafür ein, dass alle Menschen mit Erwerbseinkommen in die Rentenkasse einzahlen müssen. Das bedeutete, dass auch Rechtsanwältinnen, Bundestagsabgeordnete und Beamtinnen und Beamte in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen müssen.
Um es in der von Ihnen genutzten Formulierung auszudrücken, die Verbesserung bei den Erwerbminderungsrenten und die Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 erfolgt im Ergebnis zu Ihrem „Vorteil“.
Abgeordnete erhalten weder die maximal 3000 Euro Inflationsausgleichsprämie noch - im Übrigen - andere Sonderzahlungen, wie bspw. Weihnachtsgeld.
Das es eine Witwenrente gibt ist eine einzigartige Rente hier in Deutschland.