Hallo, ist die Rentenbesteuerung zur Abschaffung vorgesehen?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Um es kurz zu sagen: Nein, die Rentenbesteuerung ist nicht zur Abschaffung vorgesehen. Das hat aber gute Gründe – und wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten arbeiten weiter daran, ein gutes und der Lebensleistung der arbeitenden Menschen angemessenes Einkommen im Alter zu ermöglichen. Die Rentenbesteuerung gehört zum System der nachgelagerten Besteuerung: Während des Arbeitslebens können Beiträge zur gesetzlichen Rente vollständig von der Steuer abgesetzt werden. So zahlen Sie heute weniger Steuern. Im Alter wird dann die Rente versteuert – meist zu einem individuellen Steuersatz. Das ist fair zwischen den Generationen und hilft, unsere gemeinsame Infrastruktur (Gesundheit, Pflege, Schulen) zu finanzieren.
Wir haben erreicht, dass Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung seit 2023 zu 100 Prozent steuerlich geltend gemacht werden können; das schützt vor Doppelbelastung und entlastet Beschäftigte schon heute auf ihrem Weg in die Rente. Mit der Grundrente bekommen Menschen, die viele Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder gepflegt, aber wenig verdient haben, einen Zuschlag auf ihre gesetzliche Rente – ohne komplizierten Antrag. So wird Lebensleistung mit Respekt anerkannt. Mit dem Rentenpaket II sichern wir, dass die gesetzliche Rente verlässlich bleibt und mit dem Lohnanstieg steigt; das sorgt dafür, dass der Lebensstandard im Alter nicht abrutscht und Rentnerinnen und Rentner am Lohnanstieg teilhaben.
Unser Ziel ist klar: Arbeit muss sich lohnen – auch im Alter. Wir kämpfen für eine starke gesetzliche Rente, die einen guten Lebensstandard sichert, und für gezielte Entlastungen dort, wo Menschen es brauchen.
Ihnen persönlich alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Rehlinger, MdL
