Was halten Sie von der Einrichtung eines Tierschutzbeauftragen?
Sehr geehrte Frau Rehlinger, das deutsche Tierschutzgesetz schreibt vor daß jeder der ein Tier hält es nach seiner Art und Bedürfnissen angemessen unterbringen muß. Um Mißstände - insbesondere im Bereich der Fleisch- und Milchproduktion - aufzudecken bedarf es oft der Zivilcourage einzelner Personen oder Initiativen. Da mir die SPD in dem Bereich von Tierwohl schon positiv aufgefallen ist möchte ich Sie gerne fragen was Sie von der Stelle eines von der Regierung gestellten Tierschutzbeauftragten halten und ob Sie dies eventuell in Ihr programm aufnehmen könnten?
Sehr geehrte Frau T.,
ich freue mich Ihnen mitteilen zu dürfen, dass seit 2013 mit dem Inkrafttreten des Tierschutzverbandsklagegesetz im Saarland ein/eine Landesbeauftragte(r) für Tierschutz gesetzlich vorgesehen ist.
Dieses ehrenamtlich geführte Amt wird für die Dauer einer Wahlperiode durch den Landtag gewählt. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Beratung der Landesregierung und der Landesbehörden und die Erarbeitung von Stellungnahmen, Vorschlägen und Initiativen zu Fragen des Tierschutzes.
Zudem ist diese(r) Ansprechpartner(in) für Bürgerinnen und Bürger sowie Tierschutzorganisationen. Weitergehende Informationen finden Sie unter https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/veterinaerwesen/informationen/tierschutz/kontakte_im_tierschutz/tierschutzbeauftragter/tierschutzbeauftragter.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Rehlinger, MdL
