Sehr geehrte Frau Rehlinger. Warum rufen Politiker aller Parteien, bei einer Preiserhöhung von Benzin und Diesel um 30% dazu auf das Bundeskartellamt einzuschalten und tun dies nicht bei Ladesäulen?

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Frage von Günter W. •

Sehr geehrte Frau Rehlinger. Warum rufen Politiker aller Parteien, bei einer Preiserhöhung von Benzin und Diesel um 30% dazu auf das Bundeskartellamt einzuschalten und tun dies nicht bei Ladesäulen?

Sehr geehrte Frau Rehlinger,
ich bin seit 6 Monaten E-Autofahrer und bin frustriert über die Situation beim Laden an Ladestationen für E-Autos. Die Situation ist die gleiche wie bei Verbrennerautos. Ich fahre an die Ladesäule und tanke ein Massenprodukt namens Strom. Oft kann ich nicht einfach, wie an der Tankstelle möglich, mit Bankkarten zahlen. Bei Ladesäulen ist die Preisauszeichnung, wie man sie bei Tankstellen für Verbrenner kennt, nicht vorhanden oder kompliziert herauszufinden. Schlimmer noch, man braucht meist eine Internetverbindung und entsprechende Hardware, um an Strompreise heranzukommen**,** und diese Preise sind so unterschiedlich, zum Teil bezahlt man für das gleiche Produkt, je nach Vertragsform, bis über 100 % mehr und es gibt ein Preiswirrwarr ohnegleichen. Hier meldet sich kein Politiker, obwohl viele dieser Ladesäulen vom Staat subventioniert sind.
Wie soll die Energiewende funktionieren, wenn eine solche Situation von Ihnen ignoriert wird? Liebe Grüße G. W.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr W.,

im Vergleich zu konventionellen Tankstellen für fossile Treibstoffe befindet sich die Tankstelleninfrastruktur für die E-Mobilität noch im Hochlauf. Hinzu kommt eine Vielzahl verschiedener Vermarktungsmodelle und Tarife. Diese reichen von Tarifen mit und ohne Grundgebühren über Lade-Flatrates bis hin zum vertragsfreien Ad-Hoc-Laden. Vor diesem Hintergrund spielen Fragen der Preistransparenz und des Verbraucherschutzes eine zunehmende Rolle. 

Hier setzt die EU-Verordnung "Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR)" seit 2024 den Rahmen. Darüber hinaus haben die Verbraucherschutzministerinnen, -minister und -senatorinnen der Länder bereits 2023 einen Beschluss zur Stärkung der Verbraucherrechte beim Laden von E-Autos an öffentlich zugänglichen Ladesäulen gefasst. Der Ende 2025 beschlossene Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung greift diese Problematik ebenfalls auf. 

Auch wenn die Verbraucherschutzperspektive beim Laden von E-Autos derzeit nicht im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit steht, wird auf verschiedenen Ebenen politisch daran gearbeitet, den Lademarkt für E-Autos verbraucherfreundlicher zu gestalten.

Mit freundlichen Grüßen

Anke Rehlinger, MdL

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