generell können eingetragene Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.
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Verurteilungen, die auf Taten zurückgehen, die künftig straffrei sind, wollen wir aus dem Bundeszentralregister löschen. Dabei geht es um Eintragungen sowohl im Zentralregister als auch im Erziehungsregister, die zusammen nach § 1 Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz das Bundeszentralregister bilden.
Da das Cannabisgesetz ein Bundesgesetz ist, möchte ich Sie bitten, sich mit Ihrer speziellen Fragestellung an die zuständigen Bundestagsabgeordneten zu wenden
vielen Dank für Ihre Frage. Es wird bereits jetzt von unserer Seite parallel zum Abschluss der ersten Säule an der zweiten Säule des CanG gearbeitet.
Die Frage wurde beantwortet.
Derzeit ist das Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.04.2024 geplant, was erst nach Beschluss im Bundestag, Zustimmung im Bundesrat und der geleisteten Unterschrift des Bundespräsidenten dann auch Gültigkeit hat. Bis dahin haben wir die aktuell bestehende gesetzliche Realität.