Antwort 10.10.2023 von Ulrike Bahr SPD
Bitte erkundigen Sie sich bei dem oder der zuständigen SPD-Landtagsabgeordneten für Ihren Wohnort.
Bitte erkundigen Sie sich bei dem oder der zuständigen SPD-Landtagsabgeordneten für Ihren Wohnort.
Pensionäre der Länder oder etwa Rentner, denen es in der Regel finanziell schlechter geht, haben diesen Anspruch nicht.
Versorgungsempfänger:innen erhalten die Sonderzahlung in Abhängigkeit von dem jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatz.
Wenn ich in Rente gehe, was in etwa 3 Jahren möglich sein wird, werde ich vermutlich etwas über der Durchschnittsrente liegen.
Die Übertragung auf Beamt:innen und Pensionär:innen muss erst per Gesetz beschlossen werden.