Die Notwendigkeit einer erneuten Verbändeanhörung wird sich mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfes zeigen.
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Das Vorhaben wurde jedoch in den regierungsinternen Verhandlungen im Vorfeld des Kabinettbeschlusses der Bundesregierung vom 29. März 2023 aus dem Entwurf herausgenommen.
Das Saarland hat sich für die Anrufung des Vermittlungsausschusses ausgesprochen, da wir einige Verbesserungsansätze für den Gesetzesentwurf sahen.
Ich wünschte mir ebenfalls, dass der Bund bei der amtsangemessenen Alimentation bereits eine Regelung geschaffen hätte. Das BMI kann bei der Umsetzung leider nicht autonom agieren, es gibt viel Gesprächsbedarf.
Alle im Bundestag verabschiedeten Gesetze werden dem Bundesrat zugeleitet. In diesem so genannten "zweiten Durchgang" sind die Handlungsmöglichkeiten des Bundesrates davon abhängig, ob der Gesetzesbeschluss seiner Zustimmung bedarf oder nicht.
Ich gehe nach wie vor davon aus, dass das Cannabisgesetz zum 01.04.2024 in Kraft treten wird.