Grundsätzlich können Sie der Speicherung von Daten auf ihrer persönlichen elektronischen Patientenakte widersprechen. Die elektronische Patientenakte wird künftig allen Versicherten zur Verfügung gestellt, die nicht ausdrücklich widersprechen („Opt-out“ Verfahren). Bei besonders sensiblen Daten und Dokumenten werden die Versicherten noch einmal gesondert auf ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Sie können der Befüllung der ePA mit diesen Daten widersprechen.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 20.12.2024 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 19.02.2025 von Tina Rudolph SPD
Ja, ein Widerspruch ist grundsätzlich möglich und muss auch unionsrechtlich gewährleistet sein.
Antwort 26.11.2024 von Christina Baum AfD
Es bestehen auch weiterhin offene Sicherheitsfragen, die unbedingt behoben werden müssen.
Antwort 20.02.2025 von Franziska Hoppermann CDU
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist nach der Einführung des E-Rezeptes und der elektronischen Patientenakte (ePA) nicht abgeschlossen.
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Antwort ausstehend von Volker Wissing parteilos