Antwort 21.07.2023 von Christian Dürr FDP
Erst wenn kommunale Wärmeplanungen vorliegen, werden sich die Bürgerinnen und Bürger künftig für eine Heiztechnologie entscheiden müssen.
Erst wenn kommunale Wärmeplanungen vorliegen, werden sich die Bürgerinnen und Bürger künftig für eine Heiztechnologie entscheiden müssen.
Das Gesetz für kommunale Wärmeplanung verpflichtet zur Potentialanalyse. Wo keine Fernwärme verfügbar ist, kann technologieoffen klimafreundlich geheizt werden.
Mieterinnen und Mieter sollen nicht über Gebühr belastet werden. Vermieterinnen und Vermieter sollen Anreize haben, in moderne Heizungssysteme zu investieren.
Darüber können keine Angaben gemacht werden, da die Sanierung noch nicht abgeschlossen ist.
das Gesetzesverfahren im Bundestag hat noch nicht einmal begonnen.