Antwort 07.07.2022 von Carsten Müller CDU
Leider lässt sich auch aus dem Inhalt der Nachfrage weiterhin kein konkreter Sachverhalt erkennen.
Leider lässt sich auch aus dem Inhalt der Nachfrage weiterhin kein konkreter Sachverhalt erkennen.
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG weiter geltendes Recht.
Die Ankündigung des Bundesfinanzministers, die gesonderten Verlustverrechnungskreise für Termingeschäfte, Totalverluste und Aktienveräußerungsverluste abzuschaffen, nimmt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit Wohlwollen zur Kenntnis.
Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine wirkt sich weiter negativ auf die EU-Wirtschaft aus