Antwort 14.12.2020 von Julia Verlinden BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) den Anstoß, dass Ökozid als fünftes internationales Verbrechen in das Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshof aufgenommen (...)
(...) den Anstoß, dass Ökozid als fünftes internationales Verbrechen in das Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshof aufgenommen (...)

(...) ie haben vollkommen Recht, dass Individuen, Unternehmen und Regierungen, die die Umwelt zerstören, dafür haftbar gemacht werden müssen. (...)
(...) Die Grüne Bürgerschaftsfraktion hat die Empfehlungen des Forum Tideelbe - und auch die abweichende Stellungnahme des Bauernverbandes in Hamburg - aufmerksam zur Kenntnis genommen. (...)
(...) Viele der von Ihnen erwähnten Aspekte und Fragen zur Wiederanbindung der Alten Süderelbe sind richtig und wichtig. (...)