Antwort 01.08.2023 von Marco Buschmann FDP
Das Beamtenbesoldungsrecht fällt in die Zuständigkeit des Bundesministerium des Innern.
Das Beamtenbesoldungsrecht fällt in die Zuständigkeit des Bundesministerium des Innern.
Bei Rentner*innen handelt es sich nicht um Beamt*innen, sondern sie erhalten im Rentenalter ihre Rente aus der Rentenversicherung.
Ich kritisiere wie Sie, dass Rentnerinnen und Rentner diesen Ausgleich nicht erhalten.
Anders ausgedrückt handelt es sich bei der Inflationsprämie um keine staatliche Leistung sondern ermöglicht eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber:innen, wie sie z.B. in Tarifverhandlungen ausgehandelt werden kann
Die 3.000 Euro Inflationsausgleichprämie werden, sofern sie ausbezahlt werden, ausschließlich von den Arbeitgeber:innen bezahlt.
Direkte Kommunikation bevorzugt