(...) Mitglieder der "Roten Hilfe" haben sich dazu entschlossen, unter Umständen illegal zu handeln, um ihren Zielen ein Stück näher zu kommen. Einige der Ziele teile ich - doch es geht um den Weg dorthin: Zivilen Ungehorsam als Protestform sehe ich als vollkommen vertretbar an. Wenn "Fridays For Future" und "Ende Gelände" das Gesetz wohlwollend dehnen, werde ich Anarchist*innen nicht zum Vorwurf machen, dass sie das gleiche tun. (...)
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(...) Verfassungsschutz-Behörden von Bund und Ländern haben jahrzehntelang gewaltorientierte Neonazis unterstützt. Bis heute sind z.B. die Verquickungen der Verfassungsschutz-Behörden mit dem NSU und seinem Unterstützerumfeld nicht vollständig aufgeklärt. Im Gegenzug investiert das Bundesamt für Verfassungsschutz als Geheimdienst bis heute Energie in die Überwachung von Teilen meiner Partei DIE LINKE, während der ehemalige Präsident des BfV die rechtsextreme AfD beriet. (...)
(...) Eine Infragestellung des Artikels 102 ist damit in keiner Weise vereinbar. Forderungen unserer Wählerschaft diesbezüglich sind mir ebenso wenig bekannt, wie die Existenz irgendeiner Partei, die dies fordert. (...)
(...) Das unabhängige Gerichte im Einzelfall möglicherweise auch Entscheidungen treffen, die sich als unzutreffend erweisen können, ist leider abhängig von den Umständen des Einzelfalls nicht gänzlich auszuschließen. Das kann schon dadurch passieren, dass beispielsweise Zeugen sich irren oder schlichtweg die Unwahrheit sagen. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Gegenüber dem Bundesverfassungsgericht, in dessen Ermessensspielraum es liegt, ob es die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde begründet, besteht meiner Meinung nach keinerlei Veranlassung für Misstrauen. Die vorher bestehende Pflicht des Gerichts, auf den maßgeblich rechtlichen Gesichtspunkt bei einer Nichtannahme hinzuweisen, wurde vom Gesetzgeber aufgegeben, da die Zahl der Verfassungsbeschwerden stark angestiegen war. (...)
(...) Zunächst muss ich Ihnen widersprechen: Entgegen Ihrer in der Frage vom 29.7.2019 gemachten Darstellung war die von Ihnen genannte Petition nicht beim Bundestag anhängig, sondern schon seit dem 17.4.2018 mangels erreichten Quorums beendet. (...)