(...) April in Kraft getreten. Es beinhaltet einen stärkeren Schutz und höhere Rechtssicherheit für Journalisten und Hinweisgeber. Diese günstigere Rechtslage für Journalisten und Hinweisgeber fand seit dem Inkrafttreten des Gesetzes auch auf solche Strafverfahren Anwendung, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen waren. (...)
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(...) Sie müssen aber bedenken, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg nicht aus eigener Initiative gegen Herrn Schröm ermittelt, sondern aufgrund eines Rechtshilfeersuchens aus der Schweiz. Die Staatsanwaltschaft Hamburg kann das Rechtshilfeersuchen nicht ablehnen. (...)
(...) für mich sind die Ermittlungen gegen den Chefredakteur von Correctiv, Oliver Schröm ein Angriff auf die Pressefreiheit. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil sein Recherchebüro gemeinsam mit anderen Medien den Cum-Ex-Milliardensteuerbetrug aufgedeckt hat. (...)
(...) die Ermittlungen gegen den Chefredakteur des Recherchenetzwerks Correctiv gehen in die falsche Richtung, denn es ist gut und richtig gewesen, den milliardenschweren Steuerbetrug über die so genannten Cum-Ex-Geschäfte aufzudecken und öffentlich zu machen. (...)
Sehr geehrter Herr Professor V.,