In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Ladesäulenbetreiber die Strompreisbremse nicht, wie angedacht, an ihre Kund*innen weiterreichen. Als Bündnisgrüne haben wir mehrfach auf diese Unzulänglichkeiten hingewiesen, allerdings divergieren hier die Positionen der Koalitionspartner. Auf unser Drängen hat immerhin die EnBW angekündigt, die Strompreisbremse an die Kund*innen weiterzureichen, allerdings erst Ende 2023.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 08.12.2023 von Lisa Badum BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 10.07.2023 von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mit der Einführung einer Härtefallregelung für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Öl oder Holzpellets zum Heizen nutzen, können nun auch diese Haushalte entlastet werden.
Antwort 21.12.2022 von Alena Fink-Trauschel FDP
Durch diese Vorgehensweise werden auch Haushalte mit Nachtspeicherheizungen entlastet.
Antwort 20.12.2022 von Alena Fink-Trauschel FDP
Die Planungen der Bundesregierung sowie der sie tragenden Fraktionen sehen vor, dass die Strompreisbremse auch für Nachtstrom gilt.
Antwort 02.12.2022 von Johann Saathoff SPD
Biogasanlagen sollen auch nach dem Kabinettsentwurf weiterhin unter die Erlösabschöpfung fallen. Allerdings wurde der Sicherheitszuschlag von 6 ct/kWh auf 7,5 ct/kWh angehoben.
Antwort ausstehend von Karsten Hilse AfD