Antwort 03.08.2026 von Matthias Miersch SPD
Für verbindliche Einzelfallauskünfte ist es zum jetzigen Zeitpunkt davon unbenommen zu früh.
Für verbindliche Einzelfallauskünfte ist es zum jetzigen Zeitpunkt davon unbenommen zu früh.
Tatsächlich bedeutet eine steigende Lebenserwartung nicht automatisch, dass sämtliche hinzugewonnenen Lebensjahre ohne gesundheitliche Einschränkungen verbracht werden.
Entscheidend ist, dass die Rente langfristig finanzierbar bleibt, Lebensleistung anerkannt wird und notwendige Veränderungen verlässlich und generationengerecht umgesetzt werden
