Sind sie für die Kopplung des Rentenalters an das Lebensalter aus dem Reformpapier?
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ZDF
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Bundesthema. Über Änderungen beim Renteneintrittsalter entscheidet daher nicht der Landtag Nordrhein-Westfalen, sondern der Deutsche Bundestag. Politisch halte ich es aber für richtig, dass wir uns dieser Debatte ehrlich stellen.
Unser Rentensystem steht durch die demografische Entwicklung erheblich unter Druck. Künftig kommen weniger Beitragszahlerinnen und Beitragszahler auf mehr Rentnerinnen und Rentner. Ohne Reformen würden Beitragssätze, Bundeszuschüsse oder das Rentenniveau weiter unter Druck geraten. Das wäre auf Dauer keiner Generation gegenüber zu verantworten.
Deshalb halte ich es für richtig, auch über eine moderate Kopplung der Regelaltersgrenze an die steigende Lebenserwartung zu sprechen. Nach den bisherigen Annahmen geht es nicht um eine sprunghafte „Rente mit 70“, sondern zunächst um einen schrittweisen Anstieg von 67 Jahren auf etwa 67 Jahre und sechs Monate bis 2041.
Zugleich hat die Kommission weitere Vorschläge gemacht, etwa zu Übergangsregelungen, Härtefällen, zusätzlicher kapitalgedeckter Vorsorge und zur langfristigen Finanzierung des Rentensystems. Genau so muss eine Reform auch gedacht werden: nicht isoliert an einer Stellschraube, sondern als Gesamtpaket.
Ein mögliches Gesetzespaket soll im Laufe des parlamentarischen Verfahrens beraten und nach derzeitiger Planung bis Ende 2026 im Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Bis dahin wird es im parlamentarischen Verfahren noch Anhörungen, Beratungen und voraussichtlich auch Änderungen geben. Es ist also noch nichts abschließend entschieden.
Das Land braucht Reformen, und dabei werden alle ihren Teil beitragen müssen. Entscheidend ist, dass die Rente langfristig finanzierbar bleibt, Lebensleistung anerkannt wird und notwendige Veränderungen verlässlich und generationengerecht umgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Blöming MdL
