Wie stehen Sie und die CDU zur erforderlichen Besoldungsreform in NRW aufgrund der Rechtsprechung und im Zusammenhang mit der Reform des Bundes ?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit zum Ausdruck gebrachte Interesse.
In der parlamentarischen Beratung hat Finanzminister Dr. Optendrenk für die Einordnung des jüngsten Urteils des Berliner Verfassungsgerichtshofs darauf verwiesen, dass dieses Urteil zunächst die Besoldungssituation in Berlin betrifft, die bekanntlich deutlich unter dem Niveau Nordrhein‑Westfalens liegt. Zugleich hat das Gericht jedoch die bisherige Berechnungsgrundlage weiterentwickelt: Während früher ein Abstand von 15 % zur Grundsicherung für eine vierköpfige Familie maßgeblich war, wird nun als neue Untergrenze eine Prekaritätsschwelle von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens (Gebot der Mindestbesoldung)
Die Prüfung der neuen Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Die weiteren Entwicklungen werden daher aufmerksam begleitet und fortlaufend bewertet. Hinsichtlich des von Ihnen angesprochenen Partnereinkommens hat Minister Dr. Optendrenk im entsprechenden Ausschuss darauf hingewiesen, dass sich das Bundesverfassungsgericht in seinem einschlägigen Urteil – bezogen auf die Besoldung des Jahres 2020 – ausdrücklich nicht zu dieser Frage geäußert hat.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jörg Blöming MdL
