Wie möchten Sie die Ungerechtigkeit arbeitswilligen Menschen mit Inklusionshintergrund, die eine Ablehnung auf dem Arbeitsmarkt erhalten, stoppen?
Sehr geehrter Herr Blömig,
ich bin 44 Jahre alt und habe einen GdB von 30. Dadurch habe ich es schwer, weiterhin meine Wunschtätigkeit in der Weiterbildungsbranche nachzugehen, denn ich bin seit Januar arbeitssuchend und habe seitdem 1300 Bewerbung geschrieben, jedoch ohne Erfolg. Meine Gleichstellung auf GdB 50 wurde mittlerweile von der Agentur für Arbeit bewilligt, jedoch bin ich hier ebenfalls erfolglos. Ebenfalls erlebe ich, dass ich auf hohe Hürden bei der Jobsuche in der Weiterbildungsbranche stoße, die die Jobsuche massiv erschweren. Was möchten Sie unternehmen, damit ich, mit meiner Gleichstellung wieder eine Tätigkeit als Mitarbeiter in der Weiterbildungsbranche aufnehmen kann? Ich möchte gerne in der Weiterbildung arbeiten.
Auch erlebe ich, wie Träger sehr viele freiberufliche Dozenten einstellen, was für mich es ebenfalls erschwert. Warum wird kein Gesetz zur "Festanstellungsquote" sowie eine härtere "Inklusionsquote" für Weiterbildungsträger auf den Weg gebracht?
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die offene Schilderung Ihrer Situation. 1.300 Bewerbungen zu schreiben und trotzdem ohne Erfolg zu bleiben, ist eine enorme Belastung – erst recht, wenn man genau weiß, in welcher Branche man arbeiten möchte und fachlich etwas mitbringt. Dass Sie trotz Ihrer Gleichstellung zur schwerbehinderten Person weiterhin auf so viele Hürden stoßen, zeigt deutlich, wie groß die Probleme für Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt noch sind.
Mir ist wichtig zu betonen: Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen wie Menschen ohne Behinderungen. Arbeit bedeutet nicht nur Einkommen, sondern auch Teilhabe, Selbstständigkeit und Anerkennung. Im Landtag NRW haben wir deshalb fraktionsübergreifend beschlossen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben gezielt zu stärken. Die Landesregierung wurde beauftragt, die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen abzubauen, Arbeitgeber besser über Fördermöglichkeiten zu informieren, bürokratische Hürden zu senken und ein Gesamtkonzept für einen inklusiven Arbeitsmarkt zu erarbeiten, an dem auch Betroffene und ihre Verbände beteiligt werden sollen.
Sie sprechen die Situation in der Weiterbildungsbranche an und die Tatsache, dass viele Träger auf freiberufliche Dozenten setzen. Damit beschreiben Sie ein grundsätzliches Strukturproblem in diesem Bereich, das Menschen wie Sie besonders trifft, die eine feste, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung suchen. Ihre Idee einer verbindlichen Festanstellungsquote und einer härteren Inklusionsquote für Weiterbildungsträger zielt genau darauf ab. Politisch ist dabei abzuwägen: Auf der einen Seite steht der berechtigte Wunsch nach mehr Sicherheit und echten Beschäftigungschancen, auf der anderen Seite sehr weitreichende Eingriffe in die unternehmerische Freiheit, wenn man für einzelne Branchen starre Quoten gesetzlich vorgibt. Ich halte es deshalb für sinnvoller, die bestehenden Verpflichtungen zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen konsequenter durchzusetzen, Anreize für reguläre Einstellungen zu verbessern und bei öffentlichen Förderungen und Aufträgen stärker darauf zu achten, dass Träger auch inklusiv und fair beschäftigen.
Konkrete Arbeitsplätze kann ich Ihnen nicht versprechen. Aber Ihre Erfahrung zeigt sehr klar, dass wir bei der Umsetzung der politischen Ziele noch nicht am Ziel sind – gerade in einer Branche, in der Fachkräfte gebraucht werden. Ich setze mich dafür ein, dass die beschlossenen Maßnahmen für einen inklusiven Arbeitsmarkt zügig umgesetzt und weiterentwickelt werden, damit Menschen wie Sie in ihrer Wunschbranche nicht an strukturellen Hürden scheitern, sondern echte Chancen auf eine passende, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Blöming MdL
