
Ich habe mehrfach klargestellt, dass ich die Forderung, Arbeitslosen, Beamten, Abgeordneten und Rentnern das Wahlrecht zu entziehen, niemals erhoben habe. Oder glauben Sie, dass ich mich selbst entmündigen will, da ich Rentner bin? (...)

Ich habe mehrfach klargestellt, dass ich die Forderung, Arbeitslosen, Beamten, Abgeordneten und Rentnern das Wahlrecht zu entziehen, niemals erhoben habe. Oder glauben Sie, dass ich mich selbst entmündigen will, da ich Rentner bin? (...)

(...) "Wir treten für Behandlungsformen ein, die auf Freiwilligkeit und nicht auf Zwang setzen. Um die bestehenden Defizite zu beseitigen, wollen wir darauf hinwirken, dass Bund und Länder unter Einbeziehung aller AkteurInnen einen Aktionsplan zur Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgung bei psychischen Erkrankungen entwickeln. Wir unterstützen die engagierte Arbeit der Selbsthilfe und setzen uns für einen vorurteilsfreien Trialog zwischen Psychiatrieerfahrenen, Angehörigen und professionell in der Psychiatrie Tätigen ein. (...)
(...) Meine Meinung ist - auch auf Grund eigener Erfahrungen - eine völlig andere. Ich bin gegen Zwangsmedikamentierung. Das Erlebnis für den Betroffenen kann sich kein Betreuer und kein Gericht, ebenfalls kein Arzt vorstellen. (...)
(...) Das Bundesverfassungsgericht hat sich im Laufe der Jahrzehnte in mehreren Urteilen mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seiner Finanzierung auseinandergesetzt. Jedes dieser Urteile im Einzelnen vorzustellen und zu erläutern würde den Rahmen dieser Plattform bei weitem sprengen. (...)
(...) Nach wie vor sind die klassischen Medien – Zeitungen, Hörfunk und Fernsehen – die meistgenutzten Informationsquellen für viele Menschen. Die Unabhängigkeit der Medien ist elementar, damit sie den Staat kontrollieren können. Deshalb brauchen wir einen qualitativ hochwertigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der auch in der digitalen Welt eine wichtige Rolle spielt und solidarisch finanziert ist. (...)
(...) Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen festgestellt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk essentiell für die demokratische Ordnung ist. (...) Dafür gibt es aber Ausnahmeregelungen. (...)