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Die Zahlung eines Inflationszuschlages zusätzlich zur Rentenanpassung ist hingegen keine Aufgabe für die Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung und würde das System überfordern.
Der Zuschuss für Rentner*innen zur Krankenversicherung ersetzt den „Arbeitgeber*innenanteil“.
Zum 1. Januar 2023 wurden die Sätze für die Regelbedarfe erhöht. Die Regelbedarfsstufe 1 beträgt nunmehr 502 Euro.
In unserem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021 haben wir eine Solidarische Mindestrente in Höhe von 1.200 Euro netto gefordert
In der vergangenen Legislaturperiode hat sich die ehemalige Große Koalition auf die Einführung einer Grundrente geeinigt. Damit soll der individuelle Rentenanspruch von Menschen mit geringen Rentenansprüchen in Zukunft aufgewertet werden.